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(de) Italy, UCADI #196: "Verfassungsputsch" in Deutschland (ca, en, it, pt, tr) [maschinelle Übersetzung]
Date
Thu, 29 May 2025 08:52:18 +0300
In der Zwischenzeit zwischen dem Ende der Legislaturperiode und der
Konstituierung des neuen Bundestages, der aus den Wahlen vom 23. Februar
2025 hervorgeht, wurde durch einstimmigen Beschluss der im scheidenden
Parlament vertretenen Parteien eine Verfassungsänderung verabschiedet,
die im neuen Parlament vermutlich nicht die erforderliche Mehrheit
gefunden hätte. Mit der Genehmigung des Gesetzentwurfs Nr. Mit dem von
SPD und CDU/CSU vorgeschlagenen Verfassungsänderungsantrag Nr. 20/15096
wurde die sogenannte Schuldenbremse abgeschafft, die Artikel 109 und 115
des Grundgesetzes (GG) neu formuliert und der neue Artikel 143h
eingeführt. Die Ja-Stimmen lagen bei 512 und die Nein-Stimmen bei 206.
Anschließend stimmte der Bundesrat in der Plenarsitzung am 21. März mit
einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Maßnahme zu, 53 Stimmen
dafür und keine Gegenstimme, wobei sich vier Länder enthielten:
Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Schuldenbremse wurde 1969 in Deutschland eingeführt und dann durch
die Maßnahmen des Landes innerhalb der Europäischen Union auf andere
Staaten ausgeweitet, beispielsweise auf Italien nach der Finanzkrise von
2007, das das Verfassungsgesetz 1/2012 ("Einführung des Grundsatzes des
ausgeglichenen Haushalts in die Verfassungscharta") verabschiedete, mit
dem 2012 die Artikel 81, 97, 117 und 119 der Verfassung geändert und der
Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts in die Charta aufgenommen wurden.
Dieses Gesetz, das am 8. Mai 2012 in Kraft trat, wird jedoch seit 2014
angewendet.
Die vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebrachte Reform ermöglicht die
Delegation der Einhaltung der Schuldenregel in Bezug auf Verteidigungs-
und sicherheitspolitische Ausgaben, die 1 % des nominalen BIP
übersteigen; die Einrichtung eines Sonderfonds in Höhe von 500
Milliarden Euro zur Modernisierung der Infrastruktur des Landes
(Stromnetze, Krankenhäuser, Straßen, Eisenbahnen) und zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2045; die Lockerung der Schuldenregel für die
Länder durch die Ausweitung der für den Bund bereits vorgesehenen Option
zur strukturellen Schuldenaufnahme auf die regionale Ebene. Bei einer
Gesamtverschuldung von unter 0,35 Prozent des nominalen BIP muss der
Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts jedenfalls als eingehalten gelten.
Wenn dies geschah, verdient es einige Überlegungen hinsichtlich der
Methode und des Verdienstes. Zum Verfahren der Zustimmung zu dieser
Maßnahme weisen wir darauf hin, dass die Reform im Bundestag mit den
Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen angenommen und von den Liberalen,
der AfD, der Linken und der Partei von Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt
wurde und daher in der Zusammensetzung des neuen Parlaments nicht über
ausreichende Stimmen verfügt hätte. Daher die Entscheidung, das
Genehmigungsverfahren noch vor dem ungewissen Ausgang der Neuwahlen
durchführen zu lassen.
In der Sache ist festzustellen, dass die Reform, die mit dem veränderten
geopolitischen Szenario begründet ist und auf die Wiederaufrüstung
Deutschlands abzielt, Investitionsausgaben für das Klima durch solche
für die Wiederaufrüstung ersetzt. Das Ziel besteht darin, den
wirtschaftlichen Abschwung durch die Umstellung eines großen Teils der
Automobilindustrie auf die Rüstungsproduktion zu überwinden.
Gleichzeitig werden die Mittel jedoch auch für Investitionen in die
Infrastruktur verwendet, die aufgrund der Verschlechterung der
Infrastruktur des Landes sowohl im Straßen- und Schienenverkehr als auch
im gesamten Industrieapparat notwendig geworden sind. Mit anderen
Worten: Die ordoliberale Politik der Lohnverhandlungen und der
Austerität stieß schließlich an ihre Grenzen und führte das Land in eine
Rezession, in deren Folge der Krieg die Verfügbarkeit von billiger
Energie und die Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen mit Russland
fehlten.
Andererseits war das Problem bereits mit den außerordentlichen Ausgaben,
die durch den Covid-Notstand notwendig wurden, und dem Urteil des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003 über die Übertragung der
Ermächtigung für die Pandemie-Notschulden von einem Ende des Haushalts
auf das andere offensichtlich geworden, das Aufstockungen des Haushalts
während des bereits begonnenen Haushaltsjahres sowie Ermächtigungen für
Schulden über das Bezugsjahr hinaus untersagte.
Daraus folgt, dass es möglich sein wird, bei den Verteidigungsausgaben
ein Defizit zu verzeichnen. Bundesausgaben für Zivilschutz und
Geheimdienste; Ausgaben für den Schutz von Informationssystemen und die
Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Die Ausweitung
der Ausgaben über die Verteidigung hinaus war notwendig, um die
Zustimmung von Alleanza 90 und den Grünen zu dieser Maßnahme zu erhalten.
Die Verschuldung der Länder muss jedenfalls dem Grundsatz des
Haushaltsausgleichs (Art. 109 Abs. 1 Satz 1 GG) genügen, sofern sie
insgesamt 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigt.
Der durch die vorliegende Maßnahme in das Grundgesetz eingeführte neue
Artikel 143h ermächtigt die Bundesregierung, ein Sondervermögen
einzurichten, um den Investitionsbedarf des Bundes, der Länder und der
Kommunen zur Modernisierung der deutschen Infrastruktur zu decken.
Dem Sondervermögen können Kreditermächtigungen bis zu einem Gesamtbetrag
von 500 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, für die die
Anwendung der Schuldenbremse nach Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115
Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen ist. Die Dauer der
Anlagezulassung des Sondervermögens ist auf zwölf Jahre begrenzt. Aus
der Gesamtdotierung des Sondervermögens sieht die Regelung vor, dass:
100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen,
deren Verwendung zweckmäßig ist, um die Klimaneutralität bis 2045 zu
erreichen; 100 Milliarden Euro sollen den Ländern für Investitionen in
entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. In diesem
Zusammenhang ist in der Verordnung festgelegt, dass die Länder dem Bund
über deren Verwendung Bericht erstatten und dass der Bund selbst befugt
ist, deren ordnungsgemäße Verwendung zu überprüfen.
Im erläuternden Bericht wird präzisiert, dass im Bereich der
Infrastruktur die Mittel des Fonds insbesondere zur Finanzierung der in
Artikel 10 Absatz 3 Nr. genannten Investitionen verwendet werden können.
2 Satz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Dabei handelt es sich um
Investitionen in den Bereichen Katastrophenschutz,
Verkehrsinfrastruktur, Krankenhauseinrichtungen, Energieinfrastruktur,
Bildungsinfrastruktur, Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen für
wissenschaftliche Aktivitäten sowie Forschung, Entwicklung und
Digitalisierung.
Somit sind ein Gesetz und eine Maßnahme zur Verfassungsreform zum
Äquivalent des Gesetzes über die Kriegskredite geworden, das die
deutschen Sozialisten vor dem Kriegseintritt Deutschlands im Jahr 1914
verabschiedet hatten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es
sich hierbei um eine Maßnahme mit vielen Facetten handelt, unter anderem
im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung und der Entwicklung
der Infrastruktur des Landes. Mit der Folge, dass andere Länder wie
Italien, nachdem es diese Maßnahme in die Verfassung aufgenommen hat, an
das von Deutschland auferlegte Dogma des ausgeglichenen Haushalts
gebunden bleiben, während die Deutschen sich von allen Fesseln und
Bindungen befreien, um ihre eigene Wirtschaft in der Krise wieder
anzukurbeln - im verzweifelten Versuch der herrschenden Elite, die
Regierung Europas und ihre eigene Vorherrschaft aufrechtzuerhalten.
Es ist an der Zeit, dass die gesamte politische Klasse Italiens
nachdenkt und handelt und sich nicht zu Entscheidungen zwingen lässt,
die sie später bereuen wird.
G.L.
https://www.ucadi.org/2025/04/28/colpo-di-stato-costituzionale-in-germania/
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